Allgemeine Geschäftsbedingungen
M&R Tuzzi AG · Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Offerten, Aufträge und Verträge zwischen der M&R Tuzzi AG, Eichhölzlistrasse 26, 8192 Glattfelden (nachfolgend «Unternehmerin») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Bauherrschaft»). Abweichende Bedingungen der Bauherrschaft gelten nur, soweit sie schriftlich vereinbart wurden. Im Übrigen gilt das Schweizerische Obligationenrecht (OR), insbesondere das Werkvertragsrecht (Art. 363 ff. OR). Wo vereinbart, gelten ergänzend die SIA-Norm 118 sowie die einschlägigen NPK-Positionen.
2. Offerten und Vertragsschluss
Offerten sind – sofern nicht anders vermerkt – während 30 Tagen gültig und beruhen auf den bei der Besichtigung erkennbaren Verhältnissen sowie den Angaben der Bauherrschaft. Die Besichtigung und die Offertstellung sind kostenlos und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, der unterzeichneten Offerte oder mit Beginn der Arbeiten im Einverständnis beider Seiten zustande.
3. Preise und Zusatzleistungen
Die in der Offerte genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Ein vereinbarter Festpreis gilt für den offerierten Leistungsumfang.
Leistungen, die bei der Offertstellung nicht erkennbar waren – etwa verdeckte Schäden, ungeeignete oder feuchte Untergründe, Asbest- oder Schadstofffunde oder nachträglich gewünschte Änderungen – werden nach Aufwand verrechnet. Wir informieren die Bauherrschaft vor der Ausführung solcher Arbeiten und holen deren Zustimmung ein.
4. Termine und Mitwirkung der Bauherrschaft
Termine werden gemeinsam vereinbart. Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben – insbesondere durch Vorarbeiten Dritter, fehlenden Zugang, Witterung bei Aussenarbeiten oder höhere Gewalt – verlängern die Fristen angemessen.
Die Bauherrschaft stellt rechtzeitig und kostenlos den Zugang zum Objekt sowie Strom und Wasser zur Verfügung und sorgt dafür, dass die Arbeitsbereiche geräumt und zugänglich sind. Wertgegenstände sind vor Arbeitsbeginn zu entfernen oder anzukündigen.
5. Abnahme, Mängel und Garantie
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Offensichtliche Mängel sind bei der Abnahme, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wir beheben berechtigte Mängel innert angemessener Frist auf eigene Kosten (Nachbesserung).
Die Garantiefrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme, bei vereinbarter Anwendung der SIA-Norm 118 gelten deren Rüge- und Garantiefristen. Für einzelne Leistungen gewähren wir längere Garantien, soweit dies in der Offerte ausdrücklich festgehalten ist. Von der Garantie ausgenommen sind natürliche Abnützung, Schäden durch unsachgemässe Nutzung oder Pflege, Einwirkungen Dritter sowie Mängel, die auf den von der Bauherrschaft gestellten Untergrund oder Materialien zurückgehen.
6. Farb- und Materialtoleranzen
Geringe Abweichungen von Farbton, Struktur und Glanzgrad gegenüber Mustern, Farbkarten oder Bildschirmdarstellungen sind materialbedingt und stellen keinen Mangel dar. Bei Ausbesserungen an bestehenden Flächen sind sichtbare Übergänge nicht immer vermeidbar.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grösseren Aufträgen können Akontozahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Bauherrschaft ohne Mahnung in Verzug; es wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet (Art. 104 OR). Die Verrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
8. Haftung
Wir haften für Schäden, die wir oder unsere Hilfspersonen schuldhaft verursachen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; wir sind entsprechend versichert. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Zwingende Haftung, insbesondere für Personenschäden, bleibt in jedem Fall vorbehalten.
9. Rücktritt und Annullierung
Tritt die Bauherrschaft vor Ausführungsbeginn vom Vertrag zurück, sind bereits erbrachte Leistungen sowie bestelltes oder zugeschnittenes Material zu vergüten. Im Übrigen gilt Art. 377 OR.
10. Datenschutz
Wie wir Personendaten bearbeiten, ist in unserer Datenschutzerklärung beschrieben.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Unternehmerin in Glattfelden. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

